Benutzungsordnung Verkehrsübungsplatz

Mügelner Str. 27 c, 01237 Dresden

Jeder Benutzer des Verkehrsübungsplatzes erkennt die folgende Benutzungsordnung an:

 

  1. Der Verkehrsübungsplatz ist eine private Anlage, auf welcher der Verkehrswacht Dresden e.V. als Hausherr jederzeit das Recht zusteht, Einschränkungen vorzunehmen, sofern dies für die Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes notwendig ist.
  2. Das Benutzen des Verkehrsübungsplatzes sowie des Zu- und Abfahrtsweges erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Schadensersatzansprüche des Benutzers gegenüber der Betreiberin des Verkehrsübungsplatzes sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Verkehrswacht Dresden e.V., eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht ist.
  3. Das Abweichen von der ausdrücklichen Zu- und Abfahrt sowie ein Verweilen außerhalb der gekennzeichneten Wegstrecken ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Verursacher für jegliche dadurch eintretende Schäden und Beeinträchtigungen.
  4. Der Verkehrsübungsplatz darf nur mit einem zugelassenen und ohne Deckungsbegrenzung haftpflichtversicherten Fahrzeug benutzt werden. Übende und Begleitpersonen haben die 0,00-Promillegrenze auf dem Verkehrsübungsplatz zu beachten.
  5. Übende, die keinen Führerschein besitzen, dürfen den Platz nur dann benutzen, wenn sie mindestens 14 ½ für die Führerscheinklasse M, 15 ½ für die Führerscheinklasse A und 16 ½ für die Führerscheinklasse B alt und in Begleitung eines Führerscheininhabers/inhaberin sind. Die Begleitperson ist für das Handeln des Übenden verantwortlich. Das Verlassen des Fahrzeugs bzw. jeglicher andere Aufenthalt zu Fuß auf der Anlage ist untersagt. Muss ein Fahrzeug verlassen werden, sind Fahrer/in und Beifahrer/in verpflichtet, den Motor abzustellen, die Handbremse anzuziehen und zeitgleich gemeinsam auszusteigen.
  6. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gelten auf dem Verkehrsübungsplatz sinngemäß. Dies gilt insbesondere für das Beachten der aufgestellten Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen sowie für die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
  7. Die Benutzer des Verkehrsübungsplatzes werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass über die Verkehrswacht Dresden e.V. keine zusätzliche Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der eigenen gesetzlichen Haftpflichtversicherung für das versicherte Fahrzeug. Auf die Schadensregulierung hat die Verkehrswacht Dresden e.V. keinen Einfluss. Bei allen Schäden muss die Schadensforderung gegenüber dem Schadensverursacher bzw. dessen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.
  8. Den Weisungen der Aufsichtspersonen ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Die Aufsichtspersonen sind berechtigt, dieser Ordnung zuwiderhandelnde Benutzer des Platzes zu verweisen.
  9. Für das Benutzen des Verkehrsübungsplatzes ist im Büro bzw. beim Platzwart ein Kostenbeitrag zu entrichten. Für jeden Zahlungsvorgang wird eine Quittung ausgehändigt. Die Quittung ist beim Verlassen des Verkehrsübungsplatzes der Aufsichtsperson zur Kontrolle bezüglich einer Nachberechnung vorzulegen.
  10. Die Platzanlage sowie deren Einrichtungen sind schonend zu behandeln und sauber zu halten.

 

Verkehrswacht Dresden e.V.

Lingnerallee 3

01069 Dresden

Tel: 0351 485 98 10 (Geschäftsstelle)