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Die Verkehrswacht Dresden e.V. informiert ganz aktuell

Endlich ist es soweit: der Verkehrsübungsplatz Mügelner Straße steht ihnen wieder täglich zur Verfügung. Üben können sie ab sofort von Montag bis Sonntag – einschließlich der Feiertage – von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
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Wieder geöffnet – der Verkehrsübungsplatz PDF Drucken E-Mail
( 14 Bewertungen )
Dienstag, 01. Juni 2010 um 08:54 Uhr

vuep_002Gute Nachrichten vom Verkehrsübungsplatz auf der Mügelner Straße:
ab sofort ist dieser wieder zu den regulären Zeiten geöffnet.

Sie können von Montag bis Sonntag – auch an Feiertagen – jeweils von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr üben, üben, üben. Wie bisher auch kostet das pro angefangene Stunde 6€, wer noch im Besitz eines Gutscheines ist zahlt sogar nur 5€.

Wir wünschen viel Spaß und viel Erfolg.

 
Fahrradcodierung 2010 - es geht los! PDF Drucken E-Mail
( 3 Bewertungen )
Freitag, 07. Mai 2010 um 08:58 Uhr
fahrradcodierungNun geht es also doch noch los. Wir starten Mitte Mai mit der Saison der Fahrradcodierung, wie gewonht kostenlos.

Wir klären zur Zeit weitere Termine; wenn Sie wollen, dass wir auch bei Ihnen eine Codierungsaktion durchführen – melden Sie sich bitte "auf kurzem Dienstweg" bei uns. Ganz einfach per Telefon oder E-Mail.

Update: In unserem Kalender finden Sie ab sofort die bisher festgelegten Termine.
 
Standorte der Schulweghelfer Drucken E-Mail
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Sonntag, 10. Mai 2009 um 11:51 Uhr

Wschulweghelferir wollen die Schulwege in Dresden noch sicherer machen, und Ihnen die Möglichkeit geben, sich vorab eine Übersicht zu verschaffen, welcher Weg der beste für Ihre Kinder ist.
Aus diesem Grund haben wir unsere Daten weiter digitalisiert und auf interaktive Karten übertragen.

So können Sie mit einem Mausklick sehen, an welchen Straßenquerungen unsere Schulweghelferinnen und Schulweghelfer hilfreich zur Seite stehen.
In Verbindung mit den Schulwegplänen, die wir ebenfalls online gestellt haben, können Sie so noch schneller und einfacher den sichersten Schulweg ermitteln.

Wo unsere Schulweghelfer stehen, sehen Sie hier...
 
Babyschalen Verleih PDF Drucken E-Mail
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Mittwoch, 26. März 2008 um 14:36 Uhr

baby_001 "Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind."
(StVO §21(1a): Personenbeförderung)

Trotzdem gibt es immer wieder Autofahrer die denken: "Ach, die paar Kilometer geht es auch mal ohne Sitz oder Schale, da passiert schon nichts..."

Wenn es doch zu einem Unfall oder auch nur einem abrupten Bremsmanöver kommt, sind die Folgen oft verheerend. Gehen Sie deshalb kein unnötiges Risiko ein und schützen Sie Ihr Kind konsequent - von Anfang an.

Leihen Sie sich eine Babyschale - so funktioniert es...
 
Die neue StVO PDF Drucken E-Mail
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Mittwoch, 19. August 2009 um 07:49 Uhr

stvo_001Seit 01. September 2009 gilt sie, die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, sprich die neue StVO.

Hauptanliegen in dieser überarbeiteten Version sind der Abbau des Schilderwaldes an Deutschlands Straßen, eine bessere Struktur sowie eindeutige Regelungen für Rollschuhfahrer bzw. Inline-Skater.

Was sich im Einzelnen ändert, erfahren Sie hier...
 
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